SpVgg Siebleben 06 e.V.
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1.Männer : Spielbericht (2013/2014)

Landesklasse Thüringen
27. Spieltag - 09.06.2014 14:30 Uhr
SG Bischleben   SG Siebl.-Seeb.
SG Bischleben 2 : 2 SG Siebl.-Seeb.
(1 : 2)

Spielstatistik

Tore

2x Michele Lehmann

Gelbe Karten

Tim Büchner, Ronny Holzapfel, Michele Lehmann

Zuschauer

107

Torfolge

0:1 (03')Michele Lehmann
1:1 (24')SG Bischleben
1:2 (30')Michele Lehmann
2:2 (65')SG Bischleben per Freistoss

Siebleben brach nach der Pause ein

Bischleben. Am vorletzten Spieltag der Fußball-Landesklasse hatte sich Gastgeber Bischleben viel vorgenommen. Auf ihrer Homepage sprachen die Rand-Erfurter sogar davon „Cojones“ zeigen zu wollen. Nun, Mut und Kühnheit zeigten die Bischleber nur in der zweiten Spielhälfte.

Mit Schnelligkeit glänzte bei den gestrigen Temperaturen keiner der Kontrahenten. Nachdem Sieblebens Michele Lehmann nach einem schönen Doppelpass mit Sören Lehmann schon nach drei Minuten zum 0:1 traf, beherrschten die Gäste das Spiel. Bischleben zeigte noch immer keine „Cojones“, erhöhte aber die Härte. Nachdem Sören Lehmann einen Knaller am Tor vorbei setzte (16.), kamen die Platzherren mit ihrer ersten Chance zum 1:1 (24.). Philipp Walter hatte kurz vor der ersten Trinkpause mit einem Schuss an den Innenpfosten für den Ausgleich gesorgt.

Noch vor der Pause gelang Michele Lehmann die erneute Führung mit dem 1:2 (30.) – diesmal hatte ihn Namensvetter Sören mit einem Heber bedient. Bischleben setzte sein zweite Torchance an den Pfosten und die Siebleber vergaben gleich mehrere Möglichkeiten. Dann ging es in die Pause.

Nach dem Wechsel ein ganz anderes Bild: Bischleben spielte viel offensiver und Siebleben hatte keine Spielkontrolle mehr. Marcus Kemter traf mit einem direkten Freistoß direkt unter die Latte zum 2:2 (65.). Bei den Gästen vergab Holzapfel eine der nun wenigen Torgelegenheiten. Sieblebens Keeper Kai Wehner – er sah bei dem Freistoß noch unglücklich aus – zeichnete sich mit mehreren Paraden noch mehrmals aus. Am Ende konnte Siebleben für den einen Punkt dankbar sein.


Quelle: TA Gotha 10.06.2014